Rechtsanwalt Strafrecht Altenburg
Kanzlei Hummel

 

Strafverteidigung und Beratung bei strafrechtlichen Vorwürfen



Ein strafrechtlicher Vorwurf ist ernst – egal ob Ermittlungsverfahren, Vorladung oder Hausdurchsuchung. In solchen Situationen zählt jede Stunde. Als Rechtsanwalt in Altenburg stehe ich Ihnen sofort zur Seite, analysiere die Vorwürfe und entwickle gemeinsam mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie.

Mein Grundsatz: Schweigen schützt – reden Sie zuerst mit mir, dann mit der Polizei.


 

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend – ich schalte mich so früh wie möglich ein.

Beratung nach Vorladung oder Durchsuchung

Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurde Ihre Wohnung durchsucht? Handeln Sie nicht alleine. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und erkläre Ihnen Ihre nächsten Schritte.

Ordnungswidrigkeiten & Bußgeldverfahren

Nicht jeder Vorwurf endet vor Gericht. Viele Verfahren lassen sich einstellen oder erheblich reduzieren – ich prüfe jeden Fall individuell.

Häufige Fragen zum Strafrecht in Altenburg

1Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalte?
Nichts überstürzen – und vor allem: nicht ohne anwaltlichen Rat zur Polizei gehen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie nutzen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hummel noch vor dem Vernehmungstermin. Er prüft die Vorwürfe und begleitet Sie durch das Verfahren.
2Muss ich als Beschuldigter mit der Polizei sprechen?
Nein. Sie haben als Beschuldigter das Recht, die Aussage vollständig zu verweigern – ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Dieses Schweigerecht ist eines Ihrer wichtigsten Rechte im Strafverfahren. Machen Sie davon Gebrauch und lassen Sie sich zuerst anwaltlich beraten.
3Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?
Lassen Sie die Beamten gewähren und behindern Sie die Durchsuchung nicht. Notieren Sie sich alles, was mitgenommen wird, und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Rücksprache. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hummel sofort danach – er prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und leitet notwendige Schritte ein.
4Was ist der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen?
Verbrechen sind Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe (z. B. Raub, schwere Körperverletzung). Vergehen sind leichtere Straftaten mit geringerer Mindeststrafe (z. B. Diebstahl, Beleidigung). Die Unterscheidung wirkt sich auf das Verfahren und die mögliche Strafe aus.
5Kann ein Strafverfahren auch ohne Gericht enden?
Ja – viele Verfahren werden eingestellt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Möglich ist dies etwa durch Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO) oder mangels hinreichendem Tatverdacht. Rechtsanwalt Hummel prüft in jedem Fall, ob eine Verfahrenseinstellung erreichbar ist.