Seit 1.07. 2008 ist es auf Grund einer Gesetzesänderung möglich, Erfolgshonorare zu vereinbaren.
Dies bedeutet, dass - bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen - eine Vereinbarung getroffen werden kann, wonach der Anwalt nur dann eine Vergütung erhält, wenn ein Verfahren erfolgreich für den Mandanten abgeschlossen wird.
Diese Vergütung ist dann natürlich höher als die gesetzliche Vergütung, wird jedoch auch nur im Erfolgsfall fällig.
Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei und schildern Sie mir Ihr Anliegen.
Ich erstelle ihnen dann kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine entsprechende Gebührenvereinbarung, sofern sich Ihr "Fall" für eine solche Vereinbarung anbietet und die entsprechenden Voraussetzungen für eine Erfolgshonorarvereinbarung vorliegen.